Häufig gestellte Fragen und Antworten
Was ist in der Pflegebox enthalten?
Die Pflegebox enthält eine Auswahl an Pflegehilfsmitteln, die speziell für die häusliche Pflege entwickelt wurden und von der Pflegekasse erstattet werden. Sie unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dabei, eine hygienische und sichere Versorgung im Alltag sicherzustellen. Die enthaltenen Pflegehilfsmittel sind auf den Verbrauch in der häuslichen Pflege ausgerichtet und tragen zur Verbesserung der Pflegequalität bei.
Typische Inhalte der Pflegebox:
- Einmalhandschuhe – Schützen vor direktem Hautkontakt mit Körperflüssigkeiten und ermöglichen eine hygienische Pflege.
- Händedesinfektionsmittel – Reduziert Keime und sorgt für eine sichere Handhygiene vor und nach der Pflege.
- Flächendesinfektionsmittel – Dient zur hygienischen Reinigung von Pflegeumgebungen, beispielsweise von Nachttischen, Betten oder Türklinken.
- Mundschutz – Reduziert das Infektionsrisiko, indem er die Übertragung von Tröpfchen verhindert.
- Schutzschürzen – Verhindern den direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten und schützen die Kleidung der pflegenden Person.
- Bettschutzeinlagen – Sorgen für zusätzlichen Schutz von Matratzen und Polstermöbeln, insbesondere bei Inkontinenz.
- Fingerlinge – Ideal für gezielte hygienische Anwendungen, beispielsweise bei der Mund- oder Wundpflege.
Individuelle Zusammenstellung der Pflegebox
Auf Pflegeboxplus.de haben unsere Kunden die Möglichkeit, ihre Pflegebox individuell nach ihren Bedürfnissen zusammenzustellen. Innerhalb des gesetzlichen Erstattungsbetrags von bis zu 42 Euro pro Monat können sie aus den verfügbaren Pflegehilfsmitteln diejenigen auswählen, die sie am meisten benötigen.
Unser benutzerfreundlicher Online-Konfigurator ermöglicht eine schnelle und einfache Anpassung, sodass jeder Pflegebedürftige genau die Pflegehilfsmittel erhält, die für seine individuelle Pflegesituation erforderlich sind. Die Bestellung erfolgt unkompliziert, und die Pflegebox wird monatlich direkt nach Hause geliefert.
Flexible Änderungen der Pflegebox-Inhalte
Wir wissen, dass sich der Pflegebedarf im Laufe der Zeit ändern kann. Deshalb können unsere Kunden ihre Pflegebox jederzeit anpassen. Änderungen können ganz einfach über unser Kontaktformular oder telefonisch über unseren Kundenservice vorgenommen werden. Unser Team steht jederzeit bereit, um individuelle Wünsche zu berücksichtigen und eine optimale Versorgung sicherzustellen.
Wer hat Anspruch auf eine Pflegebox?
Die Pflegebox ist eine Leistung der Pflegekasse und steht allen pflegebedürftigen Personen zu, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Damit die Pflegebox kostenlos bezogen werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Anerkannter Pflegegrad (1 bis 5)
Um Anspruch auf eine Pflegebox zu haben, muss die pflegebedürftige Person über einen offiziellen Pflegegrad verfügen. Pflegegrade werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder durch den Medizinischen Dienst der privaten Krankenversicherung (Medicproof) nach Begutachtung vergeben.
Die Pflegegrade unterteilen sich wie folgt:
- Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Wichtig: Ein Pflegegrad kann formlos bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.
2. Häusliche Pflege als Voraussetzung
Die Pflegebox wird nur dann von der Pflegekasse erstattet, wenn die Pflegebedürftigen zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder bei Angehörigen gepflegt werden. Wer in einer stationären Einrichtung (z. B. einem Pflegeheim) lebt, hat keinen Anspruch auf eine Pflegebox, da die Pflegehilfsmittel in solchen Einrichtungen direkt gestellt werden.
3. Die Pflege muss durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen erfolgen
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Pflege nicht vollständig durch einen ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden darf. Wenn ein Angehöriger, Freund oder eine andere ehrenamtliche Pflegeperson die Pflege übernimmt, besteht Anspruch auf die Pflegebox.
Ausnahme: Falls ein Pflegedienst nur teilweise in die Pflege eingebunden ist (z. B. für medizinische Versorgung wie Wundversorgung oder Medikamentengabe), besteht weiterhin Anspruch auf die Pflegebox.
4. Finanzierung durch die Pflegekasse
Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für die Pflegebox bis zu 42 Euro pro Monat (§ 40 SGB XI). Diese Summe wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, sodass für die pflegebedürftige Person keine zusätzlichen Kosten entstehen.
5. Pflegehilfsmittel können nur einmal monatlich beantragt werden
Wichtig zu wissen: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel nur einmal pro Monat. Das bedeutet, dass Pflegebedürftige nicht mehrere Pflegeboxen gleichzeitig von unterschiedlichen Anbietern erhalten können.
Falls bereits ein Vertrag mit einem Anbieter für Pflegehilfsmittel besteht, kann erst nach einer Kündigung und Umstellung zu einem neuen Anbieter gewechselt werden. Daher ist es ratsam, sich vorab zu informieren, ob bereits ein Antrag bei einem anderen Anbieter gestellt wurde.
6. Antragstellung – So einfach geht’s
Um eine Pflegebox zu erhalten, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Viele Anbieter, darunter Pflegeboxplus.de, übernehmen die gesamte Antragstellung und Abrechnung direkt mit der Pflegekasse.
Zusammenfassung der Voraussetzungen für eine Pflegebox:
✔ Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5
✔ Pflege findet zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft statt
✔ Pflege erfolgt durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen (kein vollständiger Pflegedienst)
✔ Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 42 Euro pro Monat
✔ Die Pflegehilfsmittel können nur einmal pro Monat übernommen werden
✔ Es kann immer nur ein Anbieter gleichzeitig abrechnen
✔ Antragstellung kann einfach über Pflegeboxplus.de erfolgen
Falls Unsicherheiten bestehen, können Interessierte sich jederzeit telefonisch oder per Kontaktformular beraten lassen, um zu klären, ob ein Anspruch auf die Pflegebox besteht.
Wie kann ich meine Pflegebox ändern?
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben die Möglichkeit, die Pflegebox jederzeit an ihren individuellen Bedarf anzupassen. Da sich die Pflegebedürfnisse mit der Zeit verändern können, ist es wichtig, dass die enthaltenen Pflegehilfsmittel flexibel angepasst werden können.
1. Einfache Anpassung der Pflegebox
Falls Sie bestimmte Pflegehilfsmittel nicht mehr benötigen oder neue Produkte wünschen, können Sie Ihre Pflegebox jederzeit ändern. Dies ist ganz unkompliziert über folgende Wege möglich:
- Telefonischer Kundenservice: Rufen Sie uns direkt an, um Ihre Pflegebox individuell anzupassen.
- Per E-Mail an info@pflegeboxplus.de: Teilen Sie uns Ihre Änderungswünsche einfach per E-Mail mit.
- Über das Kontaktformular auf Pflegeboxplus.de: Füllen Sie das Formular auf unserer Website aus und wir kümmern uns um die Anpassung.
2. Keine neue Genehmigung durch die Pflegekasse erforderlich
Die Anpassung der Pflegebox erfolgt in der Regel ohne erneute Antragstellung oder Genehmigung durch die Pflegekasse, solange sich die Gesamtzusammenstellung innerhalb der gesetzlichen Erstattung von bis zu 42 Euro pro Monat bewegt.
3. Flexible Anpassung jederzeit möglich
Sie können Änderungen an Ihrer Pflegebox monatlich vor der nächsten Lieferung vornehmen, um sicherzustellen, dass Sie immer genau die Pflegehilfsmittel erhalten, die Sie benötigen.
Falls Sie weitere Fragen zu den verfügbaren Pflegehilfsmitteln oder zur individuellen Anpassung Ihrer Box haben, hilft unser Kundenservice Ihnen gerne weiter.
Kann man sich die 42 Euro für die Pflegebox auszahlen lassen?
Nein, eine Barauszahlung der 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist nicht möglich. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Hilfsmittel ausschließlich als Sachleistung und rechnet direkt mit dem Anbieter der Pflegebox ab.
Warum gibt es keine Auszahlung der 42 Euro?
Die Pflegehilfsmittelpauschale nach § 40 SGB XI ist zweckgebunden. Das bedeutet, dass die Pflegekasse die bis zu 42 Euro monatlich ausschließlich für konkrete Pflegehilfsmittel erstattet, die zur Erleichterung der häuslichen Pflege dienen.
Ein finanzieller Ausgleich oder eine Erstattung auf ein Bankkonto ist nicht vorgesehen, da diese Leistung nicht als Geldleistung, sondern als Sachleistung gewährt wird.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Pflegekasse des Pflegebedürftigen übernimmt die Kosten für die Pflegehilfsmittel direkt. Weder die Krankenkasse noch der Versicherte selbst müssen in Vorkasse gehen – der Anbieter rechnet die Kosten direkt mit der Pflegekasse ab.
Falls bereits ein anderer Anbieter mit der Pflegekasse abrechnet, kann nicht gleichzeitig eine zweite Pflegebox über einen anderen Anbieter bezogen werden. Pro pflegebedürftiger Person ist nur eine Pflegebox pro Monat über einen einzigen Anbieter abrechenbar.
Wie kann ich die 42 Euro optimal nutzen?
Um den vollen Erstattungsbetrag zu nutzen, können Sie sich eine individuelle Pflegebox zusammenstellen, die genau auf Ihren Bedarf zugeschnitten ist. Über Pflegeboxplus.de haben Sie die Möglichkeit, Ihre Pflegehilfsmittel flexibel auszuwählen und regelmäßig anzupassen.
Falls Sie keine Pflegebox beziehen, verfällt der monatliche Anspruch – eine nachträgliche Erstattung oder Anrechnung ist nicht möglich. Deshalb lohnt es sich, die Pflegehilfsmittel rechtzeitig zu beantragen.
Zusammenfassung:
- Eine Barauszahlung der 42 Euro ist nicht möglich.
- Die Pflegekasse übernimmt die Kosten direkt für zugelassene Pflegehilfsmittel.
- Der Anspruch besteht nur für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und ist zweckgebunden.
- Falls keine Pflegebox genutzt wird, verfällt der Anspruch für den jeweiligen Monat.
- Pro Monat kann nur eine Pflegebox von einem Anbieter bezogen werden.
- Über Pflegeboxplus.de können Sie die Pflegebox kostenfrei beantragen und anpassen.
Falls Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, steht unser Kundenservice gerne per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular zur Verfügung.
Kann man die Pflegebox in der Apotheke beantragen?
Ja, Pflegehilfsmittel können grundsätzlich über eine Apotheke beantragt werden. Allerdings muss in jedem Fall die Pflegekasse des Pflegebedürftigen die Kostenübernahme genehmigen. Ohne diese Genehmigung ist keine Abrechnung möglich – weder über eine Apotheke noch über einen spezialisierten Anbieter.
1. Genehmigung durch die Pflegekasse erforderlich
Die Pflegekasse entscheidet, ob die Pflegehilfsmittel im Rahmen der monatlichen 42-Euro-Pauschale erstattet werden. Ein Antrag muss gestellt und genehmigt werden, bevor eine Pflegebox regelmäßig bezogen werden kann.
2. Beantragung der Pflegebox in der Apotheke
Einige Apotheken bieten die Möglichkeit, Pflegehilfsmittel über die Pflegehilfsmittelpauschale abzurechnen. Die Verfügbarkeit und der Umfang des Angebots können variieren, daher sollte vorab in der jeweiligen Apotheke erfragt werden, ob eine Abrechnung mit der Pflegekasse möglich ist.
3. Alternative: Beantragung über Pflegeboxplus.de
Über Pflegeboxplus.de können Pflegebedürftige ihre Pflegehilfsmittel telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular beantragen. Nach Genehmigung durch die Pflegekasse wird die Pflegebox monatlich bequem nach Hause geliefert.
4. Wichtige Hinweise zur Pflegehilfsmittelversorgung
- Die Pflegekasse entscheidet über die Genehmigung der Pflegebox. Erst nach der Genehmigung kann die Abrechnung erfolgen.
- Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro monatlich.
- Die Pflegehilfsmittel dürfen nur einmal pro Monat beantragt werden. Ein gleichzeitiger Bezug über mehrere Anbieter ist nicht möglich.
- Die Pflegehilfsmittel sind zweckgebunden und dienen ausschließlich der häuslichen Pflege.
Falls Sie weitere Fragen haben oder eine Pflegebox beantragen möchten, stehen wir Ihnen gerne telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular zur Verfügung.
Wird die Pflegebox vom Pflegegeld abgezogen?
Nein, die Pflegebox wird nicht vom Pflegegeld abgezogen. Die Kosten für die Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat werden zusätzlich zum Pflegegeld von der Pflegekasse übernommen.
1. Pflegegeld und Pflegehilfsmittel sind zwei getrennte Leistungen
Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder anderen privaten Pflegepersonen versorgt werden. Die Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln hingegen fällt unter die sogenannte Sachleistung und wird gesondert von der Pflegekasse erstattet.
Das bedeutet:
- Pflegebedürftige erhalten weiterhin ihr volles Pflegegeld, unabhängig davon, ob sie eine Pflegebox beziehen oder nicht.
- Die Pflegekasse übernimmt zusätzlich die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, sofern eine Genehmigung vorliegt.
2. Wer entscheidet über die Kostenübernahme?
Die Pflegekasse ist die Institution, die über die Genehmigung und Erstattung der Pflegebox entscheidet. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) sowie die Pflege im häuslichen Umfeld durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen.
3. Pflegebox schnell und einfach bei Pflegeboxplus.de beantragen
✔ Kein Abzug vom Pflegegeld – Die Pflegekasse übernimmt die Kosten separat
✔ Einfach online beantragen – Per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular
✔ Automatische monatliche Lieferung – Bequem nach Hause, ohne zusätzlichen Aufwand
4. Wichtige Hinweise zur Pflegehilfsmittelversorgung
- Das Pflegegeld bleibt in voller Höhe erhalten und wird nicht durch die Pflegebox gekürzt.
- Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro pro Monat.
- Pflegehilfsmittel dürfen nur einmal pro Monat beantragt werden. Ein gleichzeitiger Bezug über mehrere Anbieter ist nicht möglich.
- Die Pflegekasse entscheidet über die Genehmigung der Pflegebox.
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Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular zur Verfügung.
Wo bekomme ich eine Pflegebox her?
Eine Pflegebox kann über verschiedene Anbieter bezogen werden, die Pflegehilfsmittel im Rahmen der 42-Euro-Pauschale bereitstellen. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten:
1. Beantragung über spezialisierte Anbieter
Es gibt spezialisierte Anbieter, die sich auf die Bereitstellung von Pflegeboxen konzentrieren. Diese übernehmen häufig die komplette Antragstellung und Abrechnung mit der Pflegekasse, sodass Pflegebedürftige und Angehörige sich um nichts kümmern müssen.
2. Beantragung über Apotheken oder Sanitätshäuser
In einigen Fällen kann eine Pflegebox auch über Apotheken oder Sanitätshäuser bezogen werden. Die Verfügbarkeit und Abwicklung kann je nach Anbieter unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich, direkt vor Ort nachzufragen, ob dieser Service angeboten wird.
3. Wichtige Voraussetzung: Genehmigung durch die Pflegekasse
Unabhängig davon, wo die Pflegebox beantragt wird, ist die Genehmigung durch die Pflegekasse erforderlich. Erst wenn die Pflegekasse den Antrag bewilligt, können Pflegehilfsmittel über die 42-Euro-Pauschale abgerechnet und monatlich geliefert werden.
4. Pflegebox schnell und einfach bei Pflegeboxplus.de beantragen
Über Pflegeboxplus.de kann die Pflegebox schnell und unkompliziert beantragt werden. Der Antrag kann bequem von zu Hause aus per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular gestellt werden. Nach der Genehmigung durch die Pflegekasse erfolgt die monatliche Lieferung automatisch und kostenfrei.
5. Wichtige Hinweise zur Pflegehilfsmittelversorgung
- Die Pflegekasse entscheidet über die Genehmigung der Pflegebox.
- Die Pflegebox kann über spezialisierte Anbieter, Apotheken oder Sanitätshäuser beantragt werden.
- Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro monatlich.
- Pflegehilfsmittel können nur einmal pro Monat über einen Anbieter bezogen werden.
Falls Sie eine Pflegebox beantragen möchten oder Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gerne per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular zur Verfügung.
Ist Duschgel ein Pflegehilfsmittel?
Nein, Duschgel zählt nicht zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln im Sinne der Pflegehilfsmittelpauschale nach § 40 SGB XI. Die Pflegekasse übernimmt nur die Kosten für Pflegehilfsmittel, die nachweislich zur Erleichterung der häuslichen Pflege dienen und einen direkten pflegerischen Nutzen haben.
- Warum wird Duschgel nicht als Pflegehilfsmittel anerkannt?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind speziell dafür vorgesehen, die Hygiene, Sicherheit und Pflege von Pflegebedürftigen zu unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.
Duschgel hingegen ist ein herkömmliches Körperpflegeprodukt, das von jedem Menschen genutzt wird und nicht speziell für die pflegerische Versorgung benötigt wird. Aus diesem Grund gehört es nicht zu den Produkten, die von der Pflegekasse übernommen werden.
- Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse stattdessen?
Statt Duschgel werden von der Pflegekasse unter anderem folgende Pflegehilfsmittel erstattet:
- Einmalhandschuhe – für hygienische Pflege
- Händedesinfektionsmittel – zur Keimreduzierung
- Flächendesinfektionsmittel – zur Desinfektion von Pflegeumgebungen
- Mundschutz – zum Schutz vor Tröpfcheninfektionen
- Schutzschürzen – als Barriere gegen Flüssigkeiten
- Bettschutzeinlagen – für eine hygienische Umgebung
- Fingerlinge – für gezielte hygienische Pflege
- Kann Duschgel über andere Leistungen bezuschusst werden?
Duschgel kann eventuell über andere Pflegeleistungen finanziert werden, wie beispielsweise zusätzliche Entlastungsleistungen oder Sachleistungen durch einen Pflegedienst. Dies muss individuell mit der Pflegekasse geklärt werden.
- Wichtige Hinweise zur Pflegehilfsmittelversorgung
- Duschgel gehört nicht zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI.
- Die Pflegekasse übernimmt nur Pflegehilfsmittel, die direkt zur häuslichen Pflege benötigt werden.
- Alternativ können andere Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro pro Monat beantragt werden.
Falls Sie Fragen zur Pflegebox oder zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln haben, stehen wir Ihnen gerne per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf Pflegeboxplus.de zur Verfügung.
Wie funktioniert das mit der Pflegebox bei Pflegeboxplus.de?
Bei Pflegeboxplus.de können Sie Ihre Pflegebox individuell zusammenstellen und direkt online beantragen. Mit unserem Konfigurator wählen Sie bequem von zu Hause aus die Pflegehilfsmittel aus, die Sie benötigen – ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Wir kümmern uns um den kompletten Antrag und die Abrechnung mit der Pflegekasse, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.
- In wenigen Schritten zur Pflegebox
✔ Pflegebox individuell konfigurieren – Nutzen Sie unseren Online-Konfigurator auf Pflegeboxplus.de und wählen Sie die Pflegehilfsmittel aus, die Sie benötigen.
✔ Antrag direkt online stellen – Sobald Sie Ihre Auswahl getroffen haben, senden Sie den Antrag direkt über unsere Website ab.
✔ Prüfung durch die Pflegekasse – Wir übernehmen die Antragstellung und holen die Genehmigung bei Ihrer Pflegekasse ein.
✔ Lieferung direkt nach Hause – Nach Genehmigung erhalten Sie Ihre Pflegebox monatlich bequem per Versand.
✔ Flexible Anpassung jederzeit möglich – Falls sich Ihr Pflegebedarf ändert, können Sie Ihre Pflegehilfsmittel jederzeit per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular anpassen.
- Wer kann die Pflegebox beantragen?
Die Pflegebox kann beantragt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Anerkannter Pflegegrad (1 bis 5)
- Pflege findet zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft statt
- Die Pflege wird durch Angehörige oder eine ehrenamtliche Pflegeperson übernommen (kein ausschließlich professioneller Pflegedienst)
- Die Pflegekasse muss die Kostenübernahme genehmigen
- Welche Pflegehilfsmittel sind in der Pflegebox enthalten?
Mit unserem Online-Konfigurator wählen Sie genau die Pflegehilfsmittel aus, die Sie benötigen, z. B.:
- Einmalhandschuhe
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Bettschutzeinlagen
- Fingerlinge
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für diese Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat.
- Wer übernimmt die Kosten?
Die Pflegekasse entscheidet über die Genehmigung der Pflegebox. Sobald Ihr Antrag bewilligt wurde, übernimmt die Pflegekasse die Kosten direkt, sodass Sie keine zusätzlichen Ausgaben haben.
- Wie kann ich meine Pflegebox anpassen oder pausieren?
Falls sich Ihr Pflegebedarf ändert, können Sie die Pflegebox jederzeit über unser Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch anpassen. Auch eine Unterbrechung oder Kündigung ist problemlos möglich.
- Wichtige Hinweise zur Pflegehilfsmittelversorgung
- Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel bis zu 42 Euro monatlich.
- Die Pflegebox kann nur einmal pro Monat über einen Anbieter abgerechnet werden.
- Die Pflegebox ist für Sie komplett kostenlos – die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse.
- Die Inhalte können jederzeit flexibel angepasst werden.
➡ Beantragen Sie jetzt Ihre Pflegebox bei Pflegeboxplus.de – einfach, bequem und individuell mit unserem Konfigurator!
Falls Sie Fragen haben, hilft unser Kundenservice gerne weiter – per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular.
Sind Slipeinlagen Pflegehilfsmittel?
Nein, Slipeinlagen gehören nicht zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln im Rahmen der 42-Euro-Pauschale nach § 40 SGB XI. Die Pflegekasse übernimmt nur Pflegehilfsmittel, die nachweislich zur Erleichterung der häuslichen Pflege beitragen.
- Warum sind Slipeinlagen keine Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind speziell dafür vorgesehen, die Pflege von pflegebedürftigen Personen zu erleichtern und hygienische Standards zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.
Slipeinlagen hingegen gelten als Produkte der persönlichen Körperpflege und sind nicht speziell für die Pflegebedürftigkeit vorgesehen. Sie gehören daher nicht zu den Pflegehilfsmitteln, die über die Pflegekasse erstattet werden.
- Werden Slipeinlagen von der Krankenkasse übernommen?
Slipeinlagen und ähnliche Inkontinenzprodukte fallen unter den Bereich der Inkontinenzversorgung und können unter bestimmten Voraussetzungen über die gesetzliche Krankenkasse erstattet werden. Dabei ist zu beachten:
- Eine individuelle Beratung durch die Krankenkasse ist notwendig.
- Eine ärztliche Verordnung für Inkontinenzhilfsmittel ist in der Regel erforderlich.
- Die Krankenkasse entscheidet, ob eine Kostenübernahme bewilligt wird.
- Eine Beantragung bedeutet nicht automatisch eine Zusage zur Kostenübernahme.
Jede Krankenkasse hat ihre eigenen Kriterien für die Erstattung von Inkontinenzprodukten. Es ist daher ratsam, sich direkt an die Krankenkasse zu wenden, um die individuellen Voraussetzungen zu klären.
- Welche Pflegehilfsmittel werden stattdessen von der Pflegekasse übernommen?
Statt Slipeinlagen werden von der Pflegekasse unter anderem folgende Pflegehilfsmittel erstattet:
- Einmalhandschuhe – für hygienische Pflege
- Händedesinfektionsmittel – zur Keimreduzierung
- Flächendesinfektionsmittel – zur Desinfektion von Pflegeumgebungen
- Mundschutz – zum Schutz vor Tröpfcheninfektionen
- Schutzschürzen – als Barriere gegen Flüssigkeiten
- Bettschutzeinlagen – für eine hygienische Umgebung
- Fingerlinge – für gezielte hygienische Pflege
- Wichtige Hinweise zur Pflegehilfsmittelversorgung
- Slipeinlagen gehören nicht zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI.
- Die Pflegekasse übernimmt nur Hilfsmittel, die der häuslichen Pflege dienen.
- Inkontinenzhilfsmittel wie Slipeinlagen benötigen eine individuelle Beratung durch die Krankenkasse.
- Eine Beantragung bedeutet nicht automatisch eine Zusage zur Kostenübernahme.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können bis zu 42 Euro monatlich über die Pflegekasse erstattet werden.
Falls Sie eine Pflegebox mit erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln beantragen möchten oder Fragen haben, hilft unser Kundenservice gerne weiter – per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular auf Pflegeboxplus.de
Sind Feuchttücher Pflegehilfsmittel?
Nein, Feuchttücher gehören nicht zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln im Rahmen der 42-Euro-Pauschale nach § 40 SGB XI. Die Pflegekasse übernimmt nur Hilfsmittel, die nachweislich zur Erleichterung der häuslichen Pflege beitragen und speziell für die pflegerische Versorgung vorgesehen sind.
- Warum sind Feuchttücher keine Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch dienen dazu, die Pflegebedürftigen und die pflegenden Personen hygienisch zu unterstützen. Dazu gehören unter anderem Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen, die speziell auf die Pflegebedürftigkeit ausgerichtet sind.
Feuchttücher hingegen sind allgemeine Körperpflegeprodukte, die nicht ausschließlich in der Pflege, sondern auch für den normalen Alltag verwendet werden. Da sie nicht speziell zur Erleichterung der häuslichen Pflege vorgesehen sind, werden sie von der Pflegekasse nicht erstattet.
- Können Feuchttücher über die Krankenkasse erstattet werden?
In bestimmten Fällen kann eine Kostenerstattung für spezielle medizinische Feuchttücher über die Krankenkasse erfolgen, beispielsweise wenn sie für eine medizinisch notwendige Versorgung benötigt werden. Dabei gilt:
- Eine individuelle Beratung durch die Krankenkasse ist notwendig.
- Eine ärztliche Verordnung für spezielle medizinische Feuchttücher kann erforderlich sein.
- Die Krankenkasse entscheidet, ob eine Kostenübernahme bewilligt wird.
- Eine Beantragung bedeutet nicht automatisch eine Zusage zur Kostenübernahme.
Jede Krankenkasse hat ihre eigenen Richtlinien zur Erstattung von speziellen Pflegeprodukten. Es empfiehlt sich, sich direkt an die Krankenkasse zu wenden, um individuelle Regelungen zu klären.
- Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse stattdessen?
Statt Feuchttücher werden von der Pflegekasse unter anderem folgende Pflegehilfsmittel erstattet:
- Einmalhandschuhe – für hygienische Pflege
- Händedesinfektionsmittel – zur Keimreduzierung
- Flächendesinfektionsmittel – zur Desinfektion von Pflegeumgebungen
- Mundschutz – zum Schutz vor Tröpfcheninfektionen
- Schutzschürzen – als Barriere gegen Flüssigkeiten
- Bettschutzeinlagen – für eine hygienische Umgebung
- Fingerlinge – für gezielte hygienische Pflege
- Wichtige Hinweise zur Pflegehilfsmittelversorgung
- Feuchttücher gehören nicht zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI.
- Die Pflegekasse übernimmt nur Hilfsmittel, die direkt zur Erleichterung der häuslichen Pflege beitragen.
- Medizinische Feuchttücher können in bestimmten Fällen über die Krankenkasse erstattet werden.
- Eine Beantragung bedeutet nicht automatisch eine Zusage zur Kostenübernahme.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können bis zu 42 Euro monatlich über die Pflegekasse erstattet werden.
Falls Sie eine Pflegebox mit erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln beantragen möchten oder Fragen haben, hilft unser Kundenservice gerne weiter – per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular auf Pflegeboxplus.de.
Kann man den Anbieter der Pflegebox wechseln?
Ja, der Anbieter der Pflegebox kann jederzeit gewechselt werden. Falls Sie mit Ihrem aktuellen Anbieter nicht zufrieden sind oder eine flexiblere Lösung wünschen, ist ein Wechsel problemlos möglich. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten.
- Voraussetzungen für den Wechsel des Pflegebox-Anbieters
- Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel nur einmal pro Monat. Das bedeutet, dass nicht gleichzeitig von zwei Anbietern eine Pflegebox bezogen werden kann.
- Ein bestehender Vertrag mit einem anderen Anbieter muss gekündigt werden, bevor die Pflegekasse eine Abrechnung mit einem neuen Anbieter zulässt.
- Die Pflegekasse entscheidet über die Genehmigung der neuen Pflegebox. Nach dem Wechsel muss ein neuer Antrag gestellt werden, damit die Kosten weiterhin übernommen werden.
- Wie wechselt man den Pflegebox-Anbieter?
✔ Bestehenden Anbieter kündigen – Bevor eine neue Pflegebox beantragt wird, sollte der alte Anbieter schriftlich oder telefonisch gekündigt werden.
✔ Neue Pflegebox bei Pflegeboxplus.de beantragen – Der Wechsel ist ganz einfach über das Kontaktformular, per Telefon oder E-Mail möglich.
✔ Antragstellung bei der Pflegekasse – Der neue Anbieter übernimmt die Antragstellung und sorgt dafür, dass die Pflegekasse die Kosten übernimmt.
✔ Neue Pflegebox erhalten – Sobald die Pflegekasse den neuen Antrag genehmigt hat, erfolgt die Belieferung über den neuen Anbieter.
- Wichtige Hinweise zum Anbieterwechsel
- Die Pflegekasse übernimmt nur eine Pflegebox pro Monat – ein doppelter Bezug ist nicht möglich.
- Vor einem Wechsel sollte der bisherige Anbieter gekündigt werden.
- Nach der Kündigung kann die Pflegebox bei einem neuen Anbieter beantragt werden.
- Die Pflegekasse muss den neuen Antrag genehmigen, bevor die Pflegebox geliefert werden kann.
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Falls Sie Fragen zum Anbieterwechsel haben, helfen wir Ihnen gerne weiter – per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular.
Wer bezahlt die Pflegebox?
Die Kosten für die Pflegebox werden von der Pflegekasse übernommen, sofern ein gültiger Antrag vorliegt und die Voraussetzungen erfüllt sind. Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat.
- Die Pflegekasse übernimmt die Kosten
- Die Pflegekasse entscheidet über die Genehmigung der Pflegebox.
- Sobald der Antrag genehmigt ist, werden die Kosten direkt zwischen dem Anbieter der Pflegebox und der Pflegekasse abgerechnet.
- Für die pflegebedürftige Person entstehen keine zusätzlichen Kosten, solange die Pflegehilfsmittel den gesetzlichen Rahmen der 42-Euro-Pauschale nicht überschreiten.
- Gibt es eine Zuzahlung für die Pflegebox?
- Die Pflegebox ist für den Pflegebedürftigen kostenlos, wenn die Kosten die gesetzlich festgelegte Grenze von 42 Euro pro Monat nicht überschreiten.
- Falls zusätzliche oder nicht erstattungsfähige Produkte gewünscht sind, können diese auf eigene Kosten dazu bestellt werden.
- Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse
- Anerkannter Pflegegrad (1 bis 5)
- Die Pflege findet zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft statt
- Die Pflege erfolgt durch Angehörige oder eine ehrenamtliche Pflegeperson (kein ausschließlich professioneller Pflegedienst)
- Ein Antrag muss bei der Pflegekasse gestellt und genehmigt werden
- Wichtige Hinweise zur Kostenübernahme
- Die Pflegekasse ist die Institution, die über die Kostenübernahme entscheidet.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können bis zu 42 Euro monatlich erstattet werden.
- Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Anbieter der Pflegebox und der Pflegekasse.
- Die Pflegebox kann nur einmal pro Monat über einen Anbieter bezogen werden.
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Sind Windeln Pflegehilfsmittel?
Nein, Windeln gehören nicht zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln im Rahmen der 42-Euro-Pauschale nach § 40 SGB XI. Die Pflegekasse übernimmt ausschließlich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die der Erleichterung der häuslichen Pflege dienen.
- Warum sind Windeln keine Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel im Sinne der Pflegekasse sind Produkte, die dazu beitragen, die Hygiene, Sicherheit und Pflege von Pflegebedürftigen zu unterstützen, beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.
Windeln hingegen fallen unter den Bereich Inkontinenzhilfsmittel und sind als medizinisches Hilfsmittel klassifiziert. Daher können sie nicht über die Pflegehilfsmittelpauschale erstattet werden.
- Werden Windeln von der Krankenkasse übernommen?
Ja, Windeln und andere Inkontinenzhilfsmittel können unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse erstattet werden. Dafür gelten folgende Bedingungen:
- Eine ärztliche Verordnung für Inkontinenzhilfsmittel ist erforderlich.
- Die Krankenkasse entscheidet individuell über die Kostenübernahme.
- Eine Beantragung bedeutet nicht automatisch eine Zusage zur Erstattung.
Da jede Krankenkasse eigene Vorgaben zur Erstattung von Inkontinenzprodukten hat, empfiehlt es sich, eine individuelle Beratung bei der jeweiligen Krankenkasse in Anspruch zu nehmen.
- Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse stattdessen?
Anstelle von Windeln übernimmt die Pflegekasse folgende Pflegehilfsmittel zum Verbrauch:
- Einmalhandschuhe – für hygienische Pflege
- Händedesinfektionsmittel – zur Keimreduzierung
- Flächendesinfektionsmittel – zur Desinfektion von Pflegeumgebungen
- Mundschutz – zum Schutz vor Tröpfcheninfektionen
- Schutzschürzen – als Barriere gegen Flüssigkeiten
- Bettschutzeinlagen – für eine hygienische Umgebung
- Fingerlinge – für gezielte hygienische Pflege
- Wichtige Hinweise zur Pflegehilfsmittelversorgung
- Windeln gehören nicht zu den erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI.
- Die Pflegekasse übernimmt nur Hilfsmittel, die direkt zur häuslichen Pflege beitragen.
- Inkontinenzhilfsmittel wie Windeln erfordern eine ärztliche Verordnung und müssen bei der Krankenkasse beantragt werden.
- Eine Beantragung bedeutet nicht automatisch eine Zusage zur Kostenübernahme.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können bis zu 42 Euro monatlich über die Pflegekasse erstattet werden.
Falls Sie eine Pflegebox mit erstattungsfähigen Pflegehilfsmitteln beantragen möchten oder Fragen haben, hilft unser Kundenservice gerne weiter – per Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular auf Pflegeboxplus.de.